Reisebedingungen / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bevor Sie sich für eine Reise mit TOP-Ski entscheiden, empfehlen wir Ihnen, unsere Reisebedingungen sorgfältig durchzulesen. 

Reisebedingungen / AGBs

9   fürunsC  1) Abschluss des Reisevertrages

  1. a) Mit der Reiseanmeldung bieten Sie TOP-SKI verbindlich den Abschluss des Reisevertrages an. Die Anmeldung kann per e-mail, online, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

  1. b) Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung der Annahme der Anmeldung des Reisveranstalters zustande.
  1. c) Der Reiseveranstalter (TOP-Ski) hat dem Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss eine Anmeldebestätigung auszuhändigen. Dies erfolgt nach Eingang der Anzahlung.

Die Annahme bedarf der Schriftform.

2) Zahlung des Reisepreises

  1. a) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, gerundet auf  € 10,-, höchstens jedoch € 250,- pro Reiseteilnehmer, zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den reisepreis angerechnet. Der restliche Reisepreis ist – sofern nichts anderes vereinbart wurde – 20 Tage vor Reisebeginn fällig. Es wird ein Sicherungsschein im Sinne des §651k Abs.3 BGB ausgehändigt. Die Reisepapiere werden nach Zahlungseingang zugesandt bzw. dem Reiseteilnehmer ausgehändigt. Für den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch uns.

Bankverbindung:
BW Bank (BLZ 600 501 01) Konto Nr. 7853008032.
IBAN: DE91 6005 0101 7853 0080 32
BIC/SWIFT-Adresse: SOLADEST

  1. b) Ist der Reisepreis bis zum vertraglich festgelegten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Reiseveranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3) Leistungen

  1. a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren eigenen Prospekten sowie die Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeit und eventuell besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit von Hotel- und Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Gewähr.

Die angegebenen Hotelkategorien entsprechen der landesüblichen Einteilung.

Bei Auslandsreisen Minderjähriger ist die bei der Buchung angegebene Person darüber zu unterrichten, wie unmittelbare Verbindung zu dem Kinde oder dem an dessen Aufenthaltsort Verantwortlichen hergestellt werden kann.

Nebenabreden, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

  1. b) Eine besondere Mitteilung nach Absatz a) ist nicht erforderlich, soweit jeweilige Angaben bereits in einem dem Reiseteilnehmer zur Verfügung gestellten Prospekt oder der Reisebestätigung enthalten ist und inzwischen keine Änderungen eingetreten sind.

4) Rücktritt durch den Reisegast, Ersatzpersonen, Umbuchungen

  1. a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Reiserücktrittserklärung. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  1. b) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Reiseteilnehmer:

– bis zum 30 Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
– 29.-22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
– 21.-15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
– 14.-8. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
– ab 7. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
– Reisetag und bei Nichtantritt 90% des Reispreises

  1. c) Der Rücktretende kann jederzeit eine geeignete Ersatzperson stellen, hierbei wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- in Rechnung gestellt. Bei Änderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) wird eine Pauschale in Höhe von € 30,- pro Person angesetzt. Sollten nachweislich höhere Bearbeitungsgebühren anfallen, so muss der Kunde diese zu bezahlen. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen

5) Mindestteilnehmerzahl – Rücktritt des Reiseveranstalters

  1. a) Bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen für Busreisen sind wir berechtigt, diese Reise ohne Erklärung einer Frist abzusagen. In diesem Falle erhält der Kunde den vollständigen Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
  1. b) Dem Veranstalter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung von Seiten des Veranstalters (TOP-Ski) mitzuteilen.

6) Haftung

  1. a) Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
  1. b) Das im Rahmen der Reise angebotene Sport- und Animationsprogramm ist im Sinne einer Reisebetreuung zu verstehen: Der Reisegast nimmt eigenverantwortlich an allen Urlaubsaktivitäten teil.
  1. c) Der Reisende haftet für von ihm beschädigte Gegenstände oder Einrichtungen des Reiseveranstalters (TOP-Ski) oder seiner Leistungsträger.
  1. d) TOP-SKI haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise. Unberührt bleiben die Vermittlerpflichten des Reiseveranstalters. Das Beförderungsrisiko trägt das beauftragte Busunternehmen, bei Selbstanreise der Teilnehmer der Reiseveranstaltung.
  1. e) Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

7) Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden  sollten.

8) Gewährleistungen Abhilfe und Minderung

  1. a) Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann der Reiseteilnehmer innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter (TOP-Ski) ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn ein unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ist.
  1. b) Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

9) Störung durch den Reisenden

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter (TOP-Ski) steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

10) Video, Bilder, Filme

Der Reiseteilnehmer ist damit einverstanden, dass Film-, Bild-  und Tonmaterial, welches im Zusammenhang mit einer Reise aufgezeichnet wurde, von TOP-SKI ausschließlich für eigene Zwecke genutzt werden kann.

11) Reiseabbruch

Nimmt der der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

12) Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

  1. a) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Reisveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
  1. b) Im Falle einer Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  1. c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.

13) Leistungs-und Preisänderungen

  1. a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beinträchtigen
  1. b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  1. c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
  1. d) Der Reiseveranstalter (TOP-Ski) behält sich vor, die vereinbarten Preise zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt und sich unsere Kosten aus unvorhersehbaren Gründen wesentlich erhöht haben. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife im Sinne des § 99 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Die Anpassung muss in einem angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Kosten stehen.

14) Kündigung des Vertrages

  1. a) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch eine schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reiseteilnehmer schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
  1. b) Unsere Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.

15) Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden oder gering zu halten.

16) Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

  1. a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
  1. b) Über den Katalog/Prospekt hinausgehende Zusagen einer Buchungsstelle/Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.

17) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

  1. a) Ansprüche wegen mangelnder Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nachvertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen bevollmächtigt.

18) Reiseversicherung

Der Reiseveranstalter (TO-Ski) empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, und Reiseausfallversicherung.

19) Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des von TOP-Ski.

 20) Auswirkungen der Covid-19 Pandemie

 Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie können an unterschiedlichen Stellen Einfluss auf die Durchführung der Skireisen haben. Ziel von TOP-Ski ist es, den Gesundheitsschutz der Teilnehmer und Skilehrer bestmöglich zu gewährleisten und das Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten. Konkrete Maßnahmen können die generelle Absage einer Reise bis hin zu Änderungen bzw. Einschränkung bei der Durchführung der Reisen bzw. einzelner Inhalte betreffen. Siehe hierzu unser Corona- „Mekblatt für Skiausfahrten“ auf der Homepage.
Das Dokument kann per E-Mail oder auf dem Postweg zugeschickt werden

 

Reiseveranstalter: TOP-Ski, Obstwiesenweg 19, 71254 Ditzingen
Stand: September 2020